Wer hat Angst vorm „gläsernen Patienten“?
E-Health liegt voll im Trend. Die Corona-Pandemie hat einen wahren Digitalisierungs-Boom im Gesundheitswesen ausgelöst. Gleichzeitig setzen immer mehr Menschen mit Apps, Schrittzählern und Tracking-Armbändern auf die Überwachung ihrer eigenen Gesundheitsdaten. Aber wer denkt dabei an den Datenschutz? Droht uns der „gläserne Patient“?
Als im März 2020 die ersten Corona-Fälle in Österreich auftraten, war schnell klar: Kontakteinschränkung in allen Bereichen des Lebens ist das Gebot der Stunde, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Digitalisierung wurde so quasi über Nacht von einer Möglichkeit zu einer Notwendigkeit – auch und vor allem im Gesundheitsbereich. Im Schnelldurchlauf stellten Ärztinnen und Ärzte auf Sprechstunden per Videochat um, wurde das e-Rezept Realität und entwickelte das Rote Kreuz die Contact-Tracing-App „Stopp Corona“. Der e-Impfpass und der Grüne Pass folgten auf dem Fuß – und damit auch die Debatte um den Datenschutz.
ELGA: Österreich Digitalisierungsvorreiter im Gesundheitswesen
Österreich ist mit dem Gesundheitstelematik-Gesetz aus dem Jahr 2012, das die Grundlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA schaffte, europaweit Vorreiter, was e-Health, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, betrifft. Damals stieß das ambitionierte Projekt vor allem bei Ärztinnen und Ärzten auf viel Kritik. Es wurde vorm „gläsernen Patienten“ und mangelnder Datensicherheit gewarnt. Seitens des Gesundheitsministeriums betonte man wiederum, die Sicherheit der Daten sei gewährleistet und tatsächlich sind bis heute auch keine Datenleaks rund um ELGA bekannt.
Fest steht auch, dass Österreich bei der – durch Corona beschleunigten – Einführung des e-Impfpasses von ELGA profitieren konnte, da dieser auf Basis der bereits bestehenden, sicheren ELGA-Infrastruktur umgesetzt wurde. Gleichwohl meldeten Datenschützerinnen und Datenschützer Bedenken hinsichtlich des e-Impfpasses an, da es im Unterschied zu ELGA keine Möglichkeit des Opt-Outs, also des Abmeldens von der elektronischen Erfassung der Impfdaten, gibt. Auch der Grüne Pass, der Informationen über den Corona-Status (3G – getestet, geimpft oder genesen) enthält, geriet in die Kritik von Datenschützerinnen und Datenschützern, da das dazugehörige Gesetz eine Verknüpfung von Daten über das Erwerbsleben, das Einkommensniveau, Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg und Krankenstände vorsah. Aufgrund der massiven Bedenken lenkte das Gesundheitsministerium schließlich ein und verzichtete auf die Verknüpfung der Daten.
Dennoch war damit eine neue Debatte am Tisch: Wie viele und welche (Gesundheits)daten darf bzw. soll die öffentliche Hand für welche Zwecke sammeln?
Gesundheitsdaten für die Wissenschaft
Anders als bei ELGA hinkt Österreich bei verlässlichen Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke nach. So ist man in Österreich auf Daten aus Ländern wie Israel, Großbritannien, Island oder den USA angewiesen, wenn man verlässliche und aktuelle Informationen rund um die Corona-Impfungen – wie beispielsweise die Dauer des Impfschutzes oder den Schutz vor schweren Verläufen – haben will. Eine unbefriedigende Situation, denn während Menschen freiwillig und ohne Bedenken über diverse Gesundheits-Apps ihre Gesundheitsdaten an große, private Firmen weitergeben, mangelt es der öffentlichen Hand an seriösen Daten zu Forschungszwecken.
Die Corona-Pandemie hat aber auch hier gesellschaftliche Entwicklungen beschleunigt: So lehnte die Ärztekammer noch 2018 die Weitergabe elektronischer Gesundheitsdaten aus ELGA an Dritte zu Forschungszwecken ab. Mittlerweile spricht sie sich dafür aus, anonymisierte Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung zu verknüpfen und auszuwerten. Ein Gesetzesvorschlag, der künftig die Sammlung von Daten durch die öffentliche Hand regeln soll, ist bereits in Arbeit. Im Herbst soll durch die Novelle des Bundesstatistikgesetzes und des Forschungsorganisationsgesetzes die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Datenbank namens Austrian Micro Data Center bei der Statistik Austria geschaffen werden. Diese soll mit sogenannten Registerdaten aus öffentlichen Stellen und Gebietskörperschaften befüllt werden, darunter auch Daten aus dem Melderegister, aus ELGA oder vom AMS. Auf die Gewährleistung des Datenschutzes wird die Regierung dabei jedenfalls ein besonders Augenmerk legen müssen, denn feststeht: Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt und müssen geschützt werden, ob im Großen oder im Kleinen.
Care01: Datensicherheit an erster Stelle
Bei Care01 steht die Sicherheit Ihrer Daten jedenfalls an erster Stelle. Die Care01 Arztsoftware ist mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesundheitstelematik-Gesetz (GTelG 2012) absolut konform. Wir achten auf die Sensibilität Ihrer Daten und verschlüsseln alle personenbezogenen Daten und Kommunikationskanäle. Bei uns werden alle Anmeldungen protokolliert und neue Einträge bzw. letzte Änderungen aufgezeichnet. Bei Care01 werden nur „starke“ Passwörter akzeptiert und darüber hinaus Erinnerungen zur regelmäßigen Passworterneuerung verschickt.
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