Alle Wahlärzt:innen haben mittlerweile Zugang zu e-Rezept, das ab dem Frühjahr auch privat zu bezahlende Arzneimittel inkludieren wird. Nun könnte eine verpflichtende Nutzung der Anwendung bevorstehen.
Es war eine gute Nachricht, als die Krankenkassen (ÖGK, BVAEB und SVS) Ende letzten Jahres bekannt gaben, ab sofort allen Wahlärzt:innen eine einheitliche Rezepturbefugnis-Vereinbarung anzubieten. Die Zeiten des restriktiven Zugangs waren damit Vergangenheit und auch eine Vereinheitlichung konnte erreicht werden, denn die Vereinbarung gilt für alle Versicherungsträger in allen Bundesländern gleichermaßen.
Dieser Schritt hatte außerdem zur Folge, dass auch der Kreis der Nutzer:innen von e-Rezept deutlich ausgeweitet wurde. Denn dieser Dienst steht nun ebenfalls allen Wahlärzt:innen offen, die über das e-Card-System verfügen.
e-Privatrezept kommt im Frühjahr
Dieser wesentlich praktischere Weg von Verordnung über Einlösung bis zur Abrechnung von Rezepten erfährt 2023 eine weitere Aufwertung: Ab dem Frühjahr wird e-Rezept nämlich auch privat zu bezahlende Medikamente inkludieren. Alle Ärzt:innen können somit sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen, egal ob diese von den Kassen bezahlt werden oder nicht. Zur Abholung in der Apotheke reicht es, wenn Patient:innen ihre e-Card vorlegen.
Privatrezepte werden für Arzneimittel ausgestellt, deren Kosten nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Typische Beispiele dafür sind Mittel zur hormonellen Empfängnisverhütung oder fiebersenkende Medikamente für Kinder. Bei Privatrezepten, die ein mehrfaches Abgeben von Medikamenten vorsehen, wird jede erfolgte Abgabe elektronisch gespeichert. Ein Vermerk am Papierausdruck ist nicht mehr nötig. Im Unterschied zum Kassenrezept können einzelne Verordnungen mit dem e-Privatrezept in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden. e-Privatrezepte können in Apotheken nicht in Kassenrezepte umgewandelt werden.
Vorreiter Steiermark?
Im Zusammenhang mit der in den letzten Monaten immer wieder zur Sprache gekommenen Reform des Wahlarztsystems sind aktuell auch Signale zu vernehmen, die in Richtung einer verpflichtenden Nutzung von e-Rezept für Wahlärzt:innen gehen. Besonders weit gediehen scheinen solche Überlegungen in der Steiermark zu sein, weitere Bundesländer könnten folgen.
Während eine offizielle Bestätigung solcher Überlegungen noch nicht vorliegt, ist ein Vorstoß von Seiten der ÖGK-Obmannschaft für eine verpflichtende e-Card-Anbindung für Wahlärzt:innen inzwischen aktenkundig. Die Nutzung von e-Rezept, weiteren ELGA-Diensten, aber auch einer transparenten Onlineabrechnung müsse für Wahlärzt:innen Standard werden, hieß es in einer Aussendung der Arbeitnehmervertreter in der ÖGK. Gegenwärtig würden nur etwa 460 von rund 10.000 Wahlärzt:innen über eine e-Card-Anbindung verfügen. Andere Proponenten präferieren in diesem Punkt ein behutsameres Vorgehen, befürworten aber ebenfalls die Einbindung von Wahlärzt:innen in das e-Card- und ELGA-System.
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