Die Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens schreitet weiter voran. Nach e-Rezept, e-Medikation und ELGA folgt nun der nächste wichtige Schritt: die e-Zuweisung. Ab 1. Oktober 2027 wird die elektronische Übermittlung von Zuweisungen für einen Großteil der Kasse- und Wahlärzt:innen verpflichtend.
Doch was genau bedeutet die e-Zuweisung? Wer ist betroffen? Und welche Vorteile bringt sie für den Praxisalltag? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.
Was ist die e-Zuweisung?
Die e-Zuweisung ist die digitale Weiterentwicklung des bisherigen eKOS-Systems (elektronischer Kommunikationsservice). Während Zuweisungen bisher auf Papier ausgedruckt und von Patient:innen selbst zur Untersuchung mitgebracht wurden, erfolgt die Übermittlung künftig elektronisch über das e-Card-System.
Konkret bedeutet das:
- Die Zuweisung wird direkt aus der Ordinationssoftware erstellt und elektronisch übermittelt.
- Patient:innen benötigen lediglich ihre e-Card beim Diagnostik-Institut.
- Papierzuweisungen entfallen.
- Bewilligungen erfolgen digital im Hintergrund.
In einer ersten Ausbaustufe betrifft die e-Zuweisung MRT-Untersuchungen, CT-Untersuchungen sowie spezialisierte diagnostische Leistungen. Weitere Untersuchungsbereiche sollen schrittweise folgen.
Wer ist von der e-Zuweisung betroffen?
Ab 1. Oktober 2027 gilt die verpflichtende Nutzung der e-Zuweisung für:
- alle Vertragsärzt:innen
- alle Vertragsgruppenpraxen
- alle Wahlärzt:innen mit e-card-Nutzungsvereinbarung
Ausgenommen sind unter anderem:
- Vertragsärzt:innen, die am 1. Oktober 2027 bereits das 68. Lebensjahr vollendet haben
- Vertragsärzt:innen, die ihren Kassenvertrag bis spätestens 30. September 2027 kündigen und deren Vertrag spätestens am 31. Dezember 2027 endet
- Wahlärzt:innen, die aufgrund einer Ausnahmeregelung nicht an die e-Card-Infrastruktur angebunden sind
Für die meisten niedergelassenen Ärzt:innen bedeutet das: Die e-Zuweisung wird künftig Teil des regulären Praxisalltags sein.
Welche Vorteile bietet die e-Zuweisung?
Auch wenn die Einführung zunächst als weitere gesetzliche Verpflichtung wahrgenommen werden mag, bringt die e-Zuweisung zahlreiche Vorteile mit sich.
Weniger Verwaltungsaufwand
Papierformulare, Ausdrucke und manuelle Prozesse entfallen. Die Zuweisung wird direkt aus der Ordinationssoftware erstellt und elektronisch versendet.
Einfacherer Ablauf für Patient:innen
Patient:innen müssen keine Papierzuweisung mehr mitführen. Die Vorlage der e-Card genügt, damit die Untersuchungseinrichtung auf die Zuweisung zugreifen kann.
Schnelle und sichere Prozesse
Durch die elektronische Übermittlung werden Medienbrüche reduziert. Zuweisungen gehen nicht verloren und stehen der empfangenden Einrichtung unmittelbar zur Verfügung.
Zukunftssichere Ordination
Die e-Zuweisung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens. Wer frühzeitig auf digitale Prozesse setzt, profitiert langfristig von effizienteren Abläufen und einer besseren Integration in bestehende Systeme.
Förderung für Vertragsärzt:innen
Um die Einführung der e-Zuweisung zu unterstützen, stellt die Sozialversicherung eine einmalige Förderung von 420 Euro pro Vertragsärzt:in bzw. Vertragsgruppenpraxis bereit.
Voraussetzung ist, dass die e-Zuweisung als integriertes Modul in der Ordinationssoftware genutzt wird und die Nutzung über mindestens drei Monate kontinuierlich erfolgt.
Die Förderung ist seit Mai 2026 verfügbar und läuft spätestens Ende Februar 2028 aus. Für Wahlärzt:innen ist derzeit keine Förderung vorgesehen.
Mit CARE01 schon heute e-Zuweisungen nutzen
Die e-Zuweisung wird erst ab Oktober 2027 verpflichtend – mit CARE01 können Sie die Funktion jedoch bereits heute nutzen und Ihre Ordination frühzeitig darauf vorbereiten.
Die e-Zuweisung ist vollständig in CARE01 integriert und fügt sich nahtlos in Ihren bestehenden Workflow ein. So erfüllen Sie nicht nur frühzeitig die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen, sondern profitieren bereits jetzt von digitalen Prozessen im Praxisalltag. Jetzt anfragen!




