Die EU-Kommission präsentierte Anfang Mai einen Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums. EU-Bürger:innen, aber auch Angehörige der Gesundheitsberufe, Forschung und Industrie sollen Gesundheitsdaten künftig in allen Ländern der Europäischen Union nutzen können.
Der europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) soll bereits 2025 realisiert werden und die Grundlage für eine verbesserte und schnellere Entwicklung von Therapien, Medikamenten und Medizintechnik schaffen. Gerade auch die konkrete Behandlung von Patientinnen und Patienten soll von den neuen Rahmenbedingungen profitieren. Diese könnten ihre Krankengeschichte, Testergebnisse oder Medikationen künftig mit Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten in der gesamten EU teilen. Damit das funktioniert, müssen allerdings zuerst alle entsprechenden Dokumente auf ein einheitliches europäisches Format umgestellt werden.
Informations-Grenzen fallen
Die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten soll dank der verbesserten Interoperabilität ebenfalls vereinfacht werden. Sie erhalten grenzüberschreitend Zugang zu allen relevanten Informationen über Patientinnen und Patienten. Die Wissensbasis bei Entscheidungen über Behandlung und Diagnose wird also erheblich verbreitert, die Anamnese beschleunigt. Eine erneute Durchführung von Untersuchungen oder Tests wird überflüssig. Das entlastet die Patienten und Patientinnen, bedeutet eine Effizienzsteigerung ärztlicher Praxis und sollte sich auch dämpfend auf die Gesundheitskosten auswirken.
Für Österreich heißt das: Ein Schub bei der weiteren Digitalisierung des Gesundheitssystems muss gelingen, damit das Land ohne Abstriche an einem künftigen europäischen Gesundheitsraum partizipieren kann. Dass es an der Akzeptanz dafür nicht scheitern wird, haben diverse Umfragen ergeben: Die Bevölkerung erweist sich entgegen manchen Unkenrufen als durchaus digital-affin und steht innovativen Neuerungen mehrheitlich positiv gegenüber.
Warnung vor „gläsernem Patienten“
Kritiker:innen der Kommissions-Initiative warnen hingegen vor der Schreckensvision des „gläsernen Patienten“ und fordern eindeutige und scharfe Regelungen, die den Schutz besonders sensibler Datenteile sicherstellen. Das gelte auch hinsichtlich der Heranziehung von Patient:innendaten für Forschungszwecke. Datenschutz und Datensicherheit müssen derart ausgestaltet werden, dass die Informationen nicht etwa auf Servern internationaler Technologieunternehmen landen und im Gegenteil stets nachvollziehbar bleibt, wer Zugriff auf die Daten hat und wofür sie verwendet werden. Öffentliche bzw. staatliche Stellen müssten hier das Heft des Handelns in der Hand behalten und sich nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessenlagen aus dem Feld schlagen lassen.
Care01 garantiert Datensicherheit
Dass Datenschutz einen Knackpunkt darstellt, sobald Digitalisierung auf hochsensible Gesundheitsdaten trifft, war Care01 immer bewusst. Wir sind daher bei der Ausgestaltung unserer Praxissoftware und deren Features beim Faktor Sicherheit keine Kompromisse eingegangen. Etwa bei Care01 VIDEOCALL, unserer Lösung für die digitale Sprechstunde. DSGVO-konformer Datenschutz nach österreichischem, wie auch nach EU-Recht ist im Rahmen einer sicheren und verlässlichen digitalen Infrastruktur garantiert. Die Videokonferenz ist auf zwei Teilnehmende (Ärztin bzw. Arzt plus Patientin bzw. Patient) beschränkt. Um das Sicherheitsniveau weiter zu erhöhen, ist kein zusätzlicher Server zwischengeschaltet. Auf die Integration eine Aufzeichnungsfunktion haben wir bewusst verzichtet.
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