Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Peacequare GmbH für die Nutzung von Care01
1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgegenstand
1.1 Die Peacequare GmbH ist eine im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu 420086 z eingetragene Gesellschaft mit Sitz in Wien, Österreich (im Folgenden „SaaS-Providerin“). Nutzer ist die natürliche oder juristische Person, die Care01 (wie nachstehend definiert) nutzt (im Folgenden „Nutzer“).
1.2 Care01 ist eine von der SaaS-Providerin entwickelte oder lizenzierte und laufend verbesserte Software und IT-Dienstleistung, welche unter anderem die Patientenverwaltung, Buchhaltung, Terminverwaltung der Nutzer unterstützt, allgemeine Module (z.B. für Anamnesen, Atteste, Diagnosen, Arztbriefe und dergleichen) beinhaltet und bedarfsabhängig diverse Care01-Erweiterungen (z.B. Box, Reservation, Admission, Kasse, Connect, Kalender App, Videocall und BefundExpress) umfasst, einschließlich der Care01-Webseite sowie aller sonstigen mit Care01 verbundenen Services (im Folgenden zusammen „Care01“).
1.3 Vertragsgegenstand ist das Recht auf Nutzung von Care01 (Programmnutzung) durch den Nutzer in dem im Nutzungsvertrag vereinbarten Umfang. Darüber hinaus ist jede Person, die der Sphäre des Nutzers zuzurechnen ist, wie etwa dessen Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer, zur Programmnutzung nach Maßgabe der in diesem Vertrag geregelten Bedingungen und Beschränkungen berechtigt. Der Nutzer ist für die Einhaltung aller mit der Programmnutzung durch diese Personen verbundenen Verpflichtungen verantwortlich.
1.4 Klarstellend wird festgehalten, dass dieser Vertrag auch für die Nutzung der kostenlosen Testversion von Care01 gilt.
2. Nutzungsvereinbarung
2.1 Die Nutzungsvereinbarung wird separat abgeschlossen. Sie regelt den Umfang der Programmnutzung, wobei das jeweilige Nutzungsentgelt, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, wie auf der Webseite www.care01.com ersichtlich bzw. gemäß den geltenden Konditionen der SaaS-Providerin, als vereinbart gilt. Der Nutzer hat für den Abschluss der Nutzungsvereinbarung in der Software-Applikation die entsprechende Erklärung für die kostenpflichtige Nutzung von Care01 abzugeben. Dadurch kommt die Nutzungsvereinbarung zustande. Dem Nutzer steht es im Übrigen während der Vertragslaufzeit frei, Erweiterungen zu aktivieren bzw. zu deaktivieren.
2.2 Klarstellend wird festgehalten, dass für die Nutzung der Testversion kein Nutzungsentgelt zu entrichten ist.
3. Vertragsänderungen, Programmwartung
3.1 Änderungen dieses Vertrags werden dem Nutzer von der SaaS-Providerin spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn bei der SaaS-Providerin vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Nutzers einlangt. Setzt der Nutzer die Nutzung von Care01 nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens fort, so gilt dies als Annahme der Änderungen.
3.2. Die SaaS-Providerin wird den Nutzer per E-Mail über die geplanten Änderungen informieren. Das Anbot über die Änderungen wird für den Nutzer zudem auf der Webseite www.care01.com zum Abruf bereitgehalten.
3.3 Informationen zu Änderungen dieses Vertrags werden an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Nutzers gesendet.
3.4 Ist der Nutzer mit Änderungen dieses Vertrags nicht einverstanden, so kann er den Vertrag zum Monatsletzten kündigen und sich mit dem Care01-Support in Verbindung setzen, um die von ihm benötigten Daten durch Datenexporte zu sichern. Es gilt Punkt 10.2.
3.5 Programmwartung ist die durch die SaaS-Providerin vorgenommene Überarbeitung, Änderung, Verbesserung oder Erweiterung von Care01. Programmwartung ist im alleinigen Ermessen von der SaaS-Providerin.
3.6 Die SaaS-Providerin ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, z.B. wegen hardware- oder systembedingter Änderungen, bei Programmwartung oder aus Sicherheitsgründen, Umfang und Inhalt von Care01 zu verringern, zu verändern und Funktionalitäten zu beseitigen. Sofern die Verringerung bezogen auf das gesamte Programm erheblich ist, kann der Nutzer die Nutzungsvereinbarung kündigen. Eine Rückerstattung der Nutzungsentgelte für die betreffende bereits begonnene Nutzungsperiode ist ausgeschlossen. Geringfügige Änderungen gelten als im Voraus genehmigt.
3.7 Die SaaS-Providerin ist berechtigt, den Care01 Betrieb teilweise oder vollständig einzustellen, wenn, nach Ansicht von der SaaS-Providerin, die Sicherheit von Care01, der SaaS-Providerin, oder die Sicherheit eines Nutzers gefährdet ist. der SaaS-Providerin wird den Nutzer von solchen Maßnahmen unverzüglich unterrichten. Ansprüche gegen die SaaS-Providerin können daraus nicht abgeleitet werden.
Sollte der Nutzer mit den vorgenommenen Änderungen nicht einverstanden sein, gilt Punkt 3.4 sinngemäß.
4. Datenschutz
4.1 Der SaaS-Providerin und dem Nutzer ist bewusst, dass es sich bei den vom Nutzer bei der Nutzung von Care01 verwendeten Daten um „Gesundheitsdaten“ iSd Art. 4 (15) der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten („DSGVO“) handelt, deren Verarbeitung nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für bestimmte Zwecke zulässig ist, so etwa für die medizinische Gesundheitsvorsorge, die medizinische Diagnostik und/oder die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich.
4.2 Die vom Nutzer bei der Nutzung von Care01 eingegebenen Daten werden bei der Übertragung verschlüsselt. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten, wie etwa Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie auch die abgelegten Befunde verschlüsselt gespeichert. Die Daten sind für die SaaS-Providerin bzw. die für sie tätigen Personen, wie Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer, nicht lesbar. Die Daten können nur durch den Nutzer wieder entschlüsselt werden.
4.3 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass betroffene Personen, deren Gesundheitsdaten im Rahmen der Nutzung von Care01 verarbeitet werden, eine den rechtlichen Vorgaben entsprechende Einwilligung abgegeben haben, sofern die Datenverarbeitung nicht schon aufgrund der Erfüllung des Behandlungsvertrages zulässig ist. Eine etwaige Einwilligung hat zumindest die ausdrückliche Zustimmung zu beinhalten, dass die von der betroffenen Person bekannt gegebenen Daten (etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer) sowie die Angaben zur Krankengeschichte digital verarbeitet und verwaltet werden dürfen.
4.4 Die SaaS-Providerin bietet spezielle Funktionen von Care01 für Gruppenpraxen, um Einsicht in die Krankengeschichte der gemeinsamen Patienten zu ermöglichen. Der Nutzer hat diesfalls dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Vorgaben, insbesondere jene gemäß DSGVO, eingehalten werden und erforderlichenfalls die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person für die Zwecke der Einsichtnahme innerhalb der Gruppenpraxis eingeholt wird.
4.5 In jedem Fall trifft die SaaS-Providerin die nach dem Stand der Technik üblichen und notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen, um den rechtlichen Vorgaben, insbesondere jenen gemäß DSGVO, zu entsprechen. Die SaaS-Providerin wird dafür Sorge tragen, dass für sie tätige Personen, wie Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben ebenfalls einhalten.
4.6 Sofern die SaaS-Providerin für den Nutzer als Auftragsdatenverarbeiter tätig wird, wird diesbezüglich ein schriftlicher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) abgeschlossen. Diesfalls dokumentiert die SaaS-Providerin getroffene Datensicherheitsmaßnahmen auf Basis eines IT-Sicherheitskonzepts gemäß Gesundheitstelematik Gesetz (GTelG 2012).
4.7 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die SaaS-Providerin Daten zu seinen Konten und zu allen Geräten, die auf Care01 zugreifen, als Sicherheitsmaßnahme vorübergehend protokolliert.
4.8 Der Nutzer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die SaaS-Providerin technische, statistische und diagnostische Daten zur Nutzung speichert, um die Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder zu erweitern.
4.9 Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.care01.com/Rechtliches, welche Bestandteil dieses Vertrags ist.
5. Programmnutzung, Urheberrecht
5.1 Die SaaS-Providerin räumt dem Nutzer für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, Care01 für betriebliche Zwecke in dem in der Nutzungsvereinbarung vereinbarten Umfang zu nutzen. Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht auf Nutzung.
5.2 Care01 ist über die Webseite www.care01.com abrufbar und kann vom Nutzer mit dem von der SaaS-Providerin bekanntgegebenen Benutzernamen und Passwort (im Folgenden „Zugangsdaten“) verwendet werden.
5.3 Der Nutzer ist berechtigt, weitere Benutzer für seine Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer anlegen zu lassen (im Folgenden „weitere Benutzer“). Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass für jede Person, die Care01 nutzen möchte, ein eigenes Konto angelegt wird.
5.4 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Care01 (zur Gänze oder teilweise) bzw. seine Rechte aus diesem Vertrag zu vermieten, zu verleihen, online oder auf sonstige Weise Personen zugänglich zu machen, die nicht aufgrund dieses Vertrags zur Nutzung berechtigt sind. Es ist dem Nutzer ferner untersagt, Care01 (zur Gänze oder teilweise) bzw. seine Rechte aus diesem Vertrag weiterzuverkaufen oder Unterlizenzen dafür zu vergeben.
5.5 Es ist ohne schriftliche Zustimmung der SaaS-Providerin unzulässig, Care01 oder Teile davon von außerbetrieblichen Dritten, gleichgültig auf welche Art und Weise, in Gebrauch nehmen, nutzen oder kopieren zu lassen.
5.6 Unzulässig ist jede Art und jeder Versuch der Modifikation von Care01, jedes „reverse engineering“ (zurückentwickeln, dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Applikation abzuleiten) und das Umgehen von Verschlüsselungsroutinen der SaaS-Providerin. Die SaaS-Providerin ist diesfalls berechtigt, Unterlassung zu begehren und den durch die Überlassung an Dritte entstehenden Schaden geltend zu machen.
5.7 Die SaaS-Providerin ist Entwicklerin und Inhaberin bzw. rechtmäßige Nutzerin sämtlicher Rechte an Care01, einschließlich der für deren Betrieb verwendete Software, Grafiken, Benutzeroberflächen, Kennzeichenrechte (insbesondere „Care01“ als Unternehmenskennzeichen und aller Logos, Marken, Handelsnamen etc.) und Skripte sowie aller sonstigen Rechte des geistigen Eigentums, die daran bestehen. Das Urheberrecht sowie sonstige Schutzrechte daran, liegen allein bei der SaaS-Providerin oder ihren Lizenzgebern. Sämtliche Rechte an Anpassungen, Modifikationen und Weiterentwicklungen sowie aller sonstigen Entwicklungen an Care01, unabhängig davon, ob diese für oder durch die SaaS-Providerin selbst oder für den Kunden entwickelt wurden, oder wer den größeren tatsächlichen oder finanziellen Beitrag zu deren Entwicklung geleistet hat, stehen ohne Einschränkung ausschließlich und unwiderruflich der SaaS-Providerin und/oder ihren Lizenzgebern zu.
5.8. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den Nutzer erheben, dass Care01 Rechte am geistigen Eigentum des Dritten oder damit verbundener Schutzrechte verletzt, stellt die SaaS-Providerin den Nutzer von solchen Ansprüchen frei, vorausgesetzt: (i) der Nutzer verständigt die SaaS-Providerin unverzüglich schriftlich, jedoch nicht später als 30 Tage nachdem der Nutzer von diesem Anspruch informiert wurde, (ii) der Nutzer bietet der SaaS-Providerin die alleinige Kontrolle über die Rechtsverteidigung und alle Vergleichsgespräche an, und (iii) der Nutzer leistet notwendige Unterstützung und liefert erforderliche Informationen für die Rechtsverteidigung oder Vergleichsgespräche und erteilt die entsprechenden Vollmachten. Sollte die SaaS-Providerin Grund zur Annahme haben, dass Care01 das geistige Eigentum eines Dritten verletzt, dann steht es der SaaS-Providerin frei, Care01 so zu ändern oder anzupassen, dass Care01 nicht mehr rechtsverletzend ist, oder eine Lizenz zur Nutzung zu beschaffen. Falls keine dieser Möglichkeiten für die SaaS-Providerin wirtschaftlich vertretbar ist, hat die SaaS-Providerin das Recht, unter Rückerstattung geleisteter Entgelte, die Nutzungsvereinbarung zu kündigen und die weitere Nutzung von Care01 zu untersagen.
6. Verantwortung und Pflichten des Nutzers
6.1 Der Nutzer ist im Rahmen der Nutzung von Care01 verpflichtet, sich um die Sicherheit seiner Daten zu kümmern. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle weiteren Benutzer sowie sonstige Personen, die mit den Daten betraut sind, diese Pflicht ebenfalls einhalten.
6.2 Der Nutzer erklärt, Care01 ausschließlich für betriebliche Zwecke einzusetzen (z.B. für die von ihm betriebene Praxis). Er schließt diesen Vertrag als Unternehmer.
6.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und Details betreffend Benutzername und/oder Passwort keiner anderen Person mitzuteilen. Er ist für die Aktivitäten, die auf seinem oder über sein Konto erfolgen, verantwortlich. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm berechtigten weiteren Benutzer diese Pflicht ebenfalls einhalten.
6.4 Der Nutzer bestätigt, dass die von ihm gemachten Angaben richtig sind. Er verpflichtet sich, alle Angaben stets aktuell und vollständig zu halten. Änderungen sind der SaaS-Providerin umgehend schriftlich anzuzeigen.
6.5 Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Nutzers gültig und empfangsbereit ist. Die SaaS-Providerin kann rechtserhebliche sowie auch sonstige Mitteilungen betreffend Care01 an diese E-Mail-Adresse senden.
6.6 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, seine EDV-Umgebung nach aktuellem Stand der Technik zu sichern (z.B. durch aktuelle Antivirus-, Antispyware- und Firewall-Programme), um Schäden durch Viren und Datenverlust sowie den Zugriff durch unberechtigte Dritte zu verhindern.
6.7 Dem Nutzer sowie von ihm berechtigten weiteren Benutzern wird empfohlen, ihr Passwort regelmäßig zu ändern und die optionale „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ zu verwenden. Des Weiteren wird empfohlen, Care01 ausschließlich in einer sicheren EDV-Umgebung zu verwenden und Zugangsdaten nur unmittelbar über die Webseite von Care01 einzugeben.
6.8 Der Nutzer ist allein für Informationen und Daten, die bei der Nutzung von Care01 erzeugt werden (wie etwa Dateien, Geräteeigenschaften, Texte, Software, Bilder, Nachrichten und ähnliche Inhalte) verantwortlich. Die SaaS-Providerin ist für die Richtigkeit oder Qualität dieser vom Nutzer generierten Inhalte nicht verantwortlich und übernimmt dafür keine Haftung.
7. Haftung
7.1 Für Schäden, die durch die Anwendung oder Ausfälle von Care01 eintreten, haftet die SaaS-Providerin nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Den Beweis des Vorliegens von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Nutzer zu erbringen. Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit wird, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
7.2 Außer in Fällen krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ist die Höhe der Haftung der SaaS-Providerin betragsmäßig auf das Nutzungsentgelt von sechs Monaten beschränkt.
7.3 Die SaaS-Providerin haftet weder für Schäden infolge höherer Gewalt noch für Folgeschäden, wie etwa für entgangenen Gewinn. Die SaaS-Providerin übernimmt keine Verantwortung für den störungsfreien Betrieb von Care01, wenn die Ursache für die Störung außerhalb des Einflussbereichs der SaaS-Providerin liegt.
7.4 Die SaaS-Providerin haftet nicht für Schäden, die durch eine unvollständige oder fehlerhafte Datenübermittlung entstanden sind. Die SaaS-Providerin haftet ferner nicht für Schäden, die dem Nutzer aufgrund seiner vertragswidrigen oder unsachgemäßen Nutzung von Care01 entstanden sind. Jegliche Gewährleistung oder Haftung der SaaS-Providerin ist im Falle von nicht von der SaaS-Providerin (oder deren Erfüllungsgehilfen) vorgenommenen Modifikationen oder Anpassungen ausgeschlossen, unabhängig davon, ob diese nachweislich ursächlich für einen Mangel oder Schaden waren.
7.5 Der Nutzer verzichtet auf die Geltendmachung des Ersatzes (i) des Aufwandes in der administrativen Tätigkeit innerhalb seines Unternehmens für die Mithilfe bei der Fehlersuche und -behebung, sowie für die Wiederherstellung allfälliger verlorener Daten; (ii) von Schäden bei Anwendung von Care01 zur Verfolgung eigener Ansprüche, sowie des Verlustes oder der Minderung von Honoraransprüchen; (iii) aller Folgeschäden, wie etwa Ansprüchen von Kunden oder anderer Personen gegenüber dem Nutzer.
7.6 Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens durch den Nutzer.
8. Gewährleistung
8.1 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Stand der Technik das Erstellen einer Software, welche unter allen Einsatz- und Anwendungsbedingungen fehlerfrei funktioniert, nicht möglich ist. Die SaaS-Providerin leistet nur für solche Fehler Gewähr, welche reproduzierbar sind und einen bestimmungsgemäßen Gebrauch von Care01 verhindern oder erheblich stören. Die SaaS-Providerin schuldet ausdrücklich keinen wie auch immer gearteten kommerziellen Erfolg. Die SaaS-Providerin gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Eignung von Care01 für einen bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
8.2 Unter „bestimmungsgemäßem Gebrauch“ ist die Nutzung von Care01 über die Webseite www.care01.com bzw. die jeweiligen Sub-Domains in dem in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Umfang zu verstehen. Allfällige Nebenabreden erweitern den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht. Im Falles des Auftretens eines Fehlers ist die SaaS-Providerin zur Herstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauches binnen angemessener Zeit verpflichtet.
8.3 Den Nutzer trifft die Obliegenheit, Fehler binnen angemessener Zeit iSd § 377 UGB zu rügen. Der Nutzer hat den Fehler unverzüglich schriftlich und detailliert zu beschreiben. Unterlässt der Nutzer dies, so kann er keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen.
8.4 Soweit die SaaS-Providerin zur Gewährleistung verpflichtet ist, darf die SaaS-Providerin wählen, auf welche Weise diese erfolgt, sofern mehr als eine Möglichkeit zu Gebote steht.
8.5 Die SaaS-Providerin trifft keine Verantwortung, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch durch Umstände verhindert oder gestört wird, die außerhalb des Einflussbereichs von der SaaS-Providerin liegen (z.B. Störungen bei Dritten oder höhere Gewalt) oder es zu Ausfallzeiten oder Störungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder Updates kommt. In solche Fällen ist eine Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
9. Entgelt, Fälligkeiten, Zahlungsbedingungen
9.1 Das Nutzungsentgelt umfasst ausschließlich die Programmnutzung. Das vom Nutzer zu entrichtende Nutzungsentgelt richtet sich nach dem Umfang der Programmnutzung und wird in der Nutzungsvereinbarung (siehe Punkt 2) verbindlich festgelegt. Entgelte für Zusatzleistungen (z.B. Care01-Box, Patient-Connect oder ähnliche Services) werden in der Nutzungsvereinbarung gesondert ausgewiesen. Im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die Kosten einer allfälligen Einschulung oder Datenübernahme, die bei Bedarf gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
9.2 Das Nutzungsentgelt wird jeweils am Beginn der Rechnungsperiode in Rechnung gestellt. Das Nutzungsentgelt ist zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Rechnung fällig.
9.3 Die Rechnung wird per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Nutzers gesendet.
9.4 Einwendungen sind schriftlich (per Post oder E-Mail) bei der L SaaS-Providerin binnen vier Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erheben.
9.5 Eine Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen mit dem Nutzungsentgelt wird ausgeschlossen. Auch hat der Nutzer kein Recht auf Zurückbehaltung fälliger Entgelte.
9.6 Im Fall des Zahlungsverzugs ist die SaaS-Providerin berechtigt, vom Nutzer verursachte Kosten geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (z.B. Mahnspesen, Inkasso- und/oder Anwaltskosten), soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
10. Dauer des Vertrags, Kündigung
10.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann vom Nutzer zu jedem Monatsletzten gekündigt werden (Kündigungstermin). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10.2 Dem Nutzer obliegt es, sämtliche von ihm benötigten Daten rechtzeitig vor Auflösung des Vertrags, spätestens aber binnen zwei Wochen nach dem Kündigungstermin, durch Datenexporte zu sichern. Verabsäumt der Nutzer dies, so kann ein nachträglicher Export von Daten nur durch die SaaS-Providerin gegen ein angemessenes Entgelt vorgenommen werden und ist nur dann möglich, sofern die Daten noch nicht gelöscht wurden.
10.3 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen (außerordentliche Kündigung).
10.4 Ein wichtiger Grund, der die SaaS-Providerin zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
a. der Nutzer hat wesentliche Vertragspflichten verletzt, wie etwa jene nach Punkt 5.4, 5.5 oder 5.6;
b. die Fortführung des Vertrags würde gegen eine behördliche oder gerichtliche Anordnung oder Entscheidung verstoßen;
c. der Nutzer ist mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder teilweise in Verzug;
d. der Nutzer hat unrichtige Angaben über wesentliche Umstände gemacht und die SaaS-Providerin hätte bei Kenntnis der wahren Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen.
10.5 Im Falle der Beendigung des Vertrags egal aus welchem Grund ist der Nutzer nicht länger zur Nutzung von Care01 oder Teilen davon berechtigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die SaaS-Providerin kann der Zugang zum Dienst sofort gesperrt werden.
10.6 Im Fall einer zulässigerweise erfolgten außerordentlichen Kündigung, ist die SaaS-Providerin weder dem Nutzer noch Dritten gegenüber für Schäden verantwortlich, die aufgrund einer solchen Kündigung oder einer damit verbundenen Sperrung entstehen.
10.7 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist eine (anteilsmäßige) Rückerstattung der Nutzungsentgelte für das betreffende Monat nicht vorgesehen. Wird das Nutzungsentgelt hingegen für ein ganzes Jahr im Voraus entrichtet, kommt es hinsichtlich der restlichen Monate zu einer aliquoten Rückerstattung an den Nutzer.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Für dieses Vertragsverhältnis und allen daraus erwachsenden Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf wird aus-drücklich ausgeschlossen.
11.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
11.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Lücke enthält. In einem solchen Fall tritt, anstelle der nichtigen Bestimmung bzw. anstelle der Lücke, eine solche, die den Wirkungen der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt und den Interessen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.
Letzte Überarbeitung: 23. Juni 2022