Die e-Health-Strategie Österreich sieht in den kommenden Jahren zahlreiche Maßnahmen vor, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzubringen. Eine wichtige gesetzliche Neuerung kommt ab 1. Jänner 2026 auf Wahlärzt:innen zu, die mindestens 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr behandeln: die e-Card-Pflicht, denn Sie müssen verpflichtend an das e-Card-System angebunden sein. Hier erfahren Sie, was das für Ihre Praxis bedeutet und welche Schritte es nun zu gehen gilt.
e-Card-Pflicht: Worum geht es?
Die Nutzung der e-Card galt bislang vorwiegend für Kassenärzt:innen, während sie für Wahlärzt:innen nur auf Wunsch zur Verfügung stand. Mit der neuen Regelung wird die e-Card für Wahlärzt:innen verpflichtend – somit sollen sie stärker in das digitale Gesundheitssystem integriert werden. Damit einher gehen auch weitere elektronische Services, wie zum Beispiel des e-Rezept und der Zugang zur elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
Das e-Privatrezept ist hingegen nicht verpflichtend: Sie können private Rezepte auch weiterhin in gedruckter Form ausstellen. Ebenso der e-Impfpass ist für Wahlärzt:innen weiterhin nicht verpflichtend. Andere Leistungen, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAUM) und das elektronische Kommunikationsservice (eKOS), bleiben weiterhin den Kassenärzt:innen vorbehalten.
Wen betrifft die Pflicht – wer ist von der Regelung ausgenommen?
Die e-Card-Pflicht betrifft Wahlärzt:innen, die mehr als 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr haben – unabhängig vom Krankenversicherungsträger. Ausgenommen von der Verpflichtung sind aufgrund der Verhältnismäßigkeit:
- Wahlärzt:innen die ausschließlich gutachterliche Aufträge erfüllen
- Wahlärzt:innen die ausschließlich als Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmediziner tätig sind
- Wohnsitzärzt:innen mit Ausnahme ihrer Vertretungstätigkeit in Ordinationsstätten
Die Ausnahme aufgrund der Verhältnismäßigkeit kann nicht geltend gemacht werden von:
- Wahlärzt:innen die in einer Gruppenpraxis, Mietpraxis oder Ordinationsgemeinschaft tätig sind und/oder
- einen Teilvertrag mit einem oder mehreren Krankenversicherungsträgern haben und/oder
- ehemalige Vertragsärzt:innen sind.
Wie Praxis und Patient:innen davon profitieren können
Die Anbindung an das e-Card-System mag im ersten Moment einen Mehraufwand darstellen. Doch sie bietet für Wahlärzt:innen die Chance, die Abläufe in der Praxis weiter zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Insbesondere durch den Zugang zu ELGA haben Wahlärzt:innen nun die Chance, den Informationsaustausch mit anderen Ärzt:innen oder Spitälern zu vereinfachen und Befunde oder Medikationen zentral zu dokumentieren. Damit bleibt mehr Zeit für die Patient:innen, die von einer verbesserten Versorgung profitieren.
Was es jetzt zu tun gilt
Um Ihre Praxis sowohl technisch als auch prozessual auf die Nutzung der e-Card vorzubereiten, empfehlen wir folgende Schritte zu beachten:
1. Anmeldung bei der ÖGK
Um die e-Card nutzen zu können, müssen Sie Ihre Praxis bei der ÖGK anmelden . Die ÖGK veranlasst Ihre Ausstattung mit dem e‑card System und Sie erhalten die Admin-Karten sowie die PIN/PUK Briefe per Post.
2. e-Card-Betreiber auswählen
Die Anbindung an das e-Card-System und die Bereitstellung der notwendigen Endgeräte (Kartenlesegerät und Router) erfolgt über für das Gesundheits-Informations-Netz (GIN) zertifizierte Betreiber. Eine aktuelle Übersicht aller zugelassenen Anbieter finden Sie hier. Die Kosten variieren – holen Sie sich am besten mehrere Angebote ein. Da die Installation bis zu 12 Wochen dauern kann, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
3. Arztsoftware prüfen und vorbereiten
Nutzen Sie bereits eine Praxissoftware, die die Anbindung an das e-Card-System unterstützt? Falls Sie noch keine passende Ordinationssoftware im Einsatz haben, gilt es nun, diese auszuwählen und einzuführen.
Besondere Vorteile bietet hierbei eine web-basierte Software, die über das Internet bereitgestellt wird, statt sie lokal auf einem Computer oder Server zu speichern. Die Software und alle darin befindlichen Daten sind von überall nutzbar. Alles, was Sie brauchen, ist ein Internetzugang. Zudem sorgt der Software-Anbieter automatisch für alle Updates, wodurch sich Ihr IT-Aufwand deutlich reduziert. Web-basierte Software unterliegt zudem höchsten Sicherheitsstandards, so dass die Daten Ihrer Patient:innen bestens geschützt werden. Unsere Checkliste zeigt die wichtigsten Schritte auf, die es beim Wechsel zu einer web-basierten Software zu beachten gibt.
CARE01 bietet Wahlärzt:innen umfangreiche Möglichkeiten und eine vollumfängliche Integration mit dem e-Card-System. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Demo-Termin oder testen Sie CARE01 für einen Monat kostenlos.
4. Prozesse
Die Anbindung an das e-Card-System ist nicht nur eine technische Angelegenheit. Auch die Abläufe in Ihrer Praxis verändern sich und sollten vorbereitet werden. Hierzu zählen der Ablauf bei der Aufnahme von Patient:innen oder die Dokumentation in der elektronischen GesundheitsakteSkizzieren Sie die neuen Abläufe und stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis-Software diese hinreichend unterstützt und wo möglich automatisiert.
5. Schulung Ihres Teams
Planen Sie frühzeitig ein, Ihre Mitarbeiter:innen auf die neuen Abläufe vorzubereiten. In Schulungen sollte es um die neuen Abläufe sowie die Nutzung der Arztsoftware und der neuen Endgeräte gehen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Team bestens vorbereitet ist und der Start möglichst reibungslos verläuft.
Fazit: Die e-Card-Pflicht bietet Wahlärzt:innen die Chance, die Digitalisierung des Gesundheitswesens für sich zu nutzen und ihre Praxis effizient aufzustellen. Unser Tipp: Warten Sie nicht, sondern bereiten Sie Ihre Praxis schon jetzt auf die neue Regelung vor. Auch wenn die Verpflichtung erst zum 1. Jänner 2026 in Kraft tritt, kann Ihre Praxis schon jetzt von den Vorteilen profitieren. Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, wie CARE01 Sie dabei unterstützen kann.
Weitere Informationen: In unserem Online-Webinar am Dienstag, 4. November um 19 Uhr stellen wir Ihnen dieses Thema näher vor, geben Ihnen Einblicke in CARE01 und beantworten gerne Ihre Fragen. Melden Sie sich jetzt an.




