Mindestens ebenso wichtig wie die ersten Überlegungen und die persönlichen Zielsetzungen rund um die Gründung Ihrer Praxis ist die Wahl der optimalen Gesellschaftsform. Abhängig davon, ob Sie alleine oder gemeinsam mit anderen Wahlärzten praktizieren möchten, können Sie als EPU (Einpersonen-Unternehmen), OG (Offene Gesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) firmieren.
Im Folgenden bieten wir einen kurzen Überblick – und fassen die jeweiligen Vor- und Nachteile für Sie zusammen:
EPU
Sie ordinieren alleine und auf eigene Verantwortung. In diesem Fall sind auch die administrativen und organisatorischen Abläufe sehr einfach gehalten. Sie haben Einnahmen und Ausgaben, die (über die gleichnamige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) gegengerechnet werden. Aus dem Ergebnis bemisst sich die Steuerlast und ergibt sich Ihr Gewinn/Verlust. Sie genießen maximale unternehmerische Freiheit – tragen aber auch das volle Risiko.
Ist ein Arzt als Einzelunternehmer selbstständig tätig, unterliegt immer der gesamte Gewinn seines Unternehmens der Einkommensteuer (mit Progression, bis zu einem Spitzensteuersatz von 50 %).
OG
Die Gesellschaftsform der OG wird bei (kleinen) Gruppenpraxen gewählt, also wenn sich zumindest zwei Ärzte zusammentun, um gemeinsam etwas aufzubauen. Rechtlich klingt das so: Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Gesellschafter einer OG können natürliche und juristische Personen sein. Es ist kein Stammkapital als Einlage erforderlich, die Gesellschafter haben gleiche Einlagen zu leisten, die in Geld oder in Dienstleistungen bestehen können. Die Gesellschaft hat unter ihrer Firma aufzutreten, kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden.
Im eigenen Interesse ist es ratsam, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag aufzusetzen.
GmbH
Eine GmbH ist – anders als EPU oder OG – keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft. Im Fall des Falles haftet die GmbH „nur“ mit ihrer Stammeinlage und nicht dem Privatvermögen der Ärzte. Weiter sind für die Überlegung „GmbH ja oder nein?“ vor allem die unterschiedlichen Steuersätze, die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und weitere betriebswirtschaftliche Abwägungen interessant. In Summe ergibt sich bei einer GmbH – unabhängig von der Höhe des Gewinns – immer eine Steuerbelastung von 43,75 %.
Vorsicht: Da GmbHs bilanzieren müssen, erhöht sich der finanzielle Aufwand für die doppelte Buchführung – unabhängig von der Höhe der Umsätze und Gewinne.
Welche Gesellschaftsform für Ihre Praxis die Beste ist, müssen Sie selbst bestimmen. Welche Praxis-Software für Ihre Ordination die Beste ist, können wir Ihnen hingegen jetzt schon sagen: Es ist Care01.
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