Mindestens ebenso wichtig wie die ersten Überlegungen und die persönlichen Zielsetzungen rund um die Gründung Ihrer Praxis ist die Wahl der optimalen Gesellschaftsform. Abhängig davon, ob Sie alleine oder gemeinsam mit anderen Wahlärzten praktizieren möchten, können Sie als EPU (Einpersonen-Unternehmen), OG (Offene Gesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) firmieren.
Im Folgenden bieten wir einen kurzen Überblick – und fassen die jeweiligen Vor- und Nachteile für Sie zusammen:
OG
Die Gesellschaftsform der OG wird bei (kleinen) Gruppenpraxen gewählt, also wenn sich zumindest zwei Ärzte zusammentun, um gemeinsam etwas aufzubauen. Rechtlich klingt das so: Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Gesellschafter einer OG können natürliche und juristische Personen sein. Es ist kein Stammkapital als Einlage erforderlich, die Gesellschafter haben gleiche Einlagen zu leisten, die in Geld oder in Dienstleistungen bestehen können. Die Gesellschaft hat unter ihrer Firma aufzutreten, kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden.
Im eigenen Interesse ist es ratsam, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag aufzusetzen.
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